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19.000 Euro Geldstrafe sind zu zahlen

Posted on 7. Juni 2019 by NOFB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 19.000 Euro belegt.

Darin wurden Vergehen aus den DFB-Pokal-Spielen bei Holstein Kiel und gegen Rasenballsport Leipzig sowie dem Bundesligaspiel beim 1. FC Nürnberg bewertet.

Vor Anpfiff und in der 88. Minute des DFB-Pokalspiels bei Holstein Kiel am 6. Februar 2019 wurden im Augsburger Zuschauerbereich pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Gleiches gilt für die Partie beim 1. FC Nürnberg am 30. März 2019.

Darüber wurden mehrere Becherwürfe aus dem Augsburger Zuschauerbereich beim DFB-Pokalspiel gegen Leipzig am 2. April 2019 geahndet.

Dominik Schmitz

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