Skip to content
Logo von Die Fans
Menu
  • Hertha BSC
  • Impressum
  • Olympiastadion Berlin
  • Spiele
  • Tus Celle – BFC Dynamo
  • Volksparkstadion Mariendorf
Menu

DFB-Sportgericht verhängt 12.000 Euro Strafe

Posted on 24. August 2017 by NOFB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Magdeburg aufgrund von Vorkommnissen bei zwei Meisterschaftsspielen in der abgelaufenen Saison der dritten Liga 2016/17 am heutigen Donnerstag, 24. August 2017, zu einer Strafe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt. Hiervon können 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen eingesetzt werden.

Drei Fälle unsportlichen Verhaltens von Anhängern des 1. FC Magdeburg bei folgenden Spielen wurden demnach geahndet. Vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 24. Februar 2017 kam es zu Problemen mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich des Stadions. Während der Partie kam es zum massiven Abbrennen von Pyrotechnik im Gästebereich. Während der letzten Auswärtspartie der vergangenen Saison beim VfR Aalen am 13. Mai 2017 wurde in der zweiten Halbzeit Pyrotechnik abgebrannt, es kam zu einer Spielunterbrechung.

Zunächst hatte der Kontrollausschuss einen Teilausschluss auf Bewährung beantragt, welchen der 1. FC Magdeburg abgelehnt hatte. Daraufhin wurden dem Verein vom Sportgericht neben einer Geldstrafe umfangreiche Auflagen zum Verkauf von Auswärtskarten auferlegt.

Der 1. FC Magdeburg hatte gegen dieses Urteil, mit Blick auf die auferlegten Maßnahmen, Einspruch eingelegt und konnte eine Abänderung des Urteils seitens des Sportgerichts des DFB erreichen. Der 1. FC Magdeburg wird das Urteil des Sportgerichts des DFB akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen.

FCM

Zur Tabelle der dritten Liga

©2026 Die Fans | Design: Newspaperly WordPress Theme