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Nach Ablehnung des Strafantrages – DFB-Sportgericht reduziert Sperre für Kapitän Amaury Bischoff auf drei Spiele

Posted on 10. August 2017 by NOFB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hansa-Kapitän Amaury Bischoff im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen in der dritten Liga und einer Geldstrafe von 1.500 Euro belegt.

Amaury Bischoff war am vergangenen Sonnabend (5. August 2017) beim Hansa-Heimspiel gegen den SV Meppen in der 25. Minute von Schiedsrichter Thorben Siewer wegen einer Tätlichkeit gegen den gegnerischen Spieler Nico Granatowski nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung des Feldes verwiesen worden.

Beim ursprünglich gestellten Strafantrag sollte der 30-Jährige mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen belegt werden. Diesem Antrag stimmte der F.C. Hansa Rostock nicht zu. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) folgte in Teilen der Argumentation des F.C. Hansa und reduzierte das Strafmaß nun auf drei Spiele.

Amaury Bischoff und der F.C. Hansa Rostock werden gegen das Urteil des DFB keinen Einspruch einlegen, damit ist der Kapitän der Elf von Pavel Dotchev beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC spielberechtigt.

Marit Scholz

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