Die SG Dynamo Dresden hat in den Tagen seit dem Urteil des DFB-Bundesgerichtes viele Diskussionen in der Mitgliedschaft, in der Fanszene und in den Medien erlebt. Der Verein und seine Repräsentanten haben für das Vorgehen und das erzielte Resultat Zuspruch, aber auch Kritik geerntet. Nachdem am Montag die verantwortlichen Mitarbeiter und die Gremien des Vereins mit einigen Tagen Abstand noch einmal zur Sache diskutiert haben, drücken die Mitglieder aller Gremien dem Präsidenten Andreas Ritter und Interimsgeschäftsführer Stefan Henke ihren Dank und Respekt dafür aus, dass sie die SG Dynamo Dresden vor Gericht würdevoll vertreten und die damit verbundenen schweren Entscheidungen für den Verein nach bestem Wissen und Gewissen getroffen haben. Gleichzeitig nimmt die Sportgemeinschaft zu aktuellen Fragen rund um das Urteil wie folgt Stellung:
Was bedeutet die Strafe wirtschaftlich für den Verein?
Die SG Dynamo Dresden muss für das ‚Geisterspiel‘ gegen den FC Ingolstadt die entgangenen Gewinne aus Tageskarten und jene Aufwendungen für die Austragung des Spiels in Betracht ziehen, die unabhängig von der Zuschauerzahl zu tragen sind. Insgesamt dürfte sich diese Belastung bei etwa 300.000 Euro bewegen. Hinzu kommen 100.000 Euro Geldstrafe, die einer gemeinnützigen Stiftung des DFB bzw. der DFL zugeführt und somit einem fußballbezogenen Zweck zukommen werden, sowie eine Kompensation für Eintracht Frankfurt für die entgangenen Einnahmen aus Gästetickets bei dem gemeinsamen Spiel am 16. März. Über die genaue Höhe wird noch verhandelt, zu rechnen ist mit mehreren zehntausend Euro.
Dem gegenüber steht eine Einnahme aus der zentralen TV- und Werbevermarktung und Zuschauereinnahmen der ersten Runde des DFB-Pokals in Höhe von mindestens 125.000 Euro, mit der Dynamo Dresden nun für das nächste Jahr wieder planen kann. Diese Summe ist zwar rechnerisch für die laufende Saison nicht relevant, wirkt sich jedoch in der nächsten Spielzeit und somit bei der Etatplanung, insbesondere im Hinblick auf die Personalkosten der ersten Mannschaft, positiv aus und bietet zudem die eindeutige Chance auf finanzielle Mehrerträge – erst recht bei sportlichem Erfolg im Pokalwettbewerb.
Zudem wurde von den Verantwortlichen aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht bereits direkt nach den Vorfällen beim Pokalspiel in Dortmund im Oktober eine Strafsumme in sechsstelliger Höhe in die laufende Planungsrechnung eingestellt. Nicht zuletzt wurden mit dem Urteil alle noch ausstehenden Sportgerichtsverfahren eingestellt, für die weitere Strafen in Höhe von insgesamt mehreren zehntausend Euro zu erwarten waren.
Die oben umrissene Größenordnung der letztlichen Strafe ist demnach noch immer sehr schmerzhaft für die Sportgemeinschaft, wird durch diese drei Effekte jedoch abgefedert. Dem kompletten Ausfall von Einnahmen aus dem DFB-Pokal steht nun die Chance gegenüber, ähnlich wie in der laufenden Saison in diesem Wettbewerb erhebliche ungeplante Einnahmen zu erzielen.
Warum hat der Verein diese harte Strafe anerkannt?
Es ist unstrittig, dass in Dortmund von Teilen der Dresdner Anhänger diverse Regeln, auch selbst auferlegte, eklatant gebrochen wurden. Sowohl vor als auch im Stadion legten Unverbesserliche dramatische Gewaltbereitschaft an den Tag und sorgten mit dem Einsatz und Werfen von Pyrotechnik, dem Zielen mit Laserpointern auf Dortmunder Spieler, diversen Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf Zuschauer, Ordner und Polizisten dafür, dass das Spiel mehrfach unterbrochen werden musste bzw. kurz vor dem Abbruch stand. Die SG Dynamo Dresden hat dadurch an diesem Abend ein ganz schlechtes Bild abgegeben und musste nicht nur einen schweren Imageschaden, sondern auch einen schweren Rückschlag in der positiven Entwicklung ihrer Zusammenarbeit mit der Fanszene hinnehmen. Dafür war eine Strafe zu erwarten und gerechtfertigt. Die Verantwortung für das Geschehen an diesem Abend und seine Folgen tragen weder der Verein, noch Borussia Dortmund oder der DFB, sondern allein jene, von denen diese Aggressionen ausgingen! Die Konsequenzen treffen jedoch den Verein und damit die gesamte Fanszene.
Im Sportgerichtsverfahren des DFB wurde immer wieder deutlich, dass sich die SG Dynamo Dresden in der Vorbereitung und Abwicklung des Spiels keines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Die Verantwortlichen des Vereins hatten sich zu der Partie so professionell und verantwortungsbewusst verhalten wie zu allen anderen Spielen des Vereins, die seit Jahren penibel und standardisiert vor- und nachbereitet werden, was zur von allen Beteiligten als vorbildhaft bewerteten positiven Entwicklung bei Heimspielen geführt hat und auch bei schwierigen Auswärtsspielen immer öfter Früchte trägt.
Der Einfluss des Gastvereins ist bei Auswärtsspielen jedoch nach wie vor begrenzt. Dessen ungeachtet unterliegt Dynamo wie alle anderen Profi-Vereine Deutschlands der Sportgerichtsbarkeit des DFB, die mit dem Grundsatz der ‚verschuldensunabhängigen Haftung‘ arbeitet. Die Vereine haben sich also für das Geschehen im Gästeblock zu verantworten, egal, in welchem Maße sie sich in die Vorbereitung eines Spiels eingebracht haben oder wie sie im Verlaufe der Geschehnisse eingreifen können. Im §9 Nr. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB heißt es hierzu: „Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.“
Auf Grundlage dieses Paragraphen wurde Dynamo Dresden verurteilt. Die Anerkennung der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist Teil der Lizenzierung, alle Vereine akzeptieren mit Einreichung ihrer Lizenzierungsunterlagen die auch vom internationalen Sportgerichtshof CAS gedeckte Verfahrensweise der ‚verschuldensunabhängigen Haftung‘ und den Umstand, dass sie auf dieser Basis belangt werden können. In einer außerordentlichen Sitzung verständigten sich die Gremienvertreter der SG Dynamo Dresden am Montag darauf, im geeigneten Rahmen Diskussionen mit den anderen Vereinen und dem Verband anzuregen, ob diese Handhabung in der angewandten Form noch zweckmäßig ist oder Anpassungen möglich sind. Auch ein verbindlicher Strafenkatalog wurde erneut befürwortet.
Die beteiligten Verantwortlichen und der Verein mussten aber im Laufe des Verfahrens und bei der Berufungsverhandlung akzeptieren, dass eine harte Verurteilung – auch angesichts der aufgelaufenen Vorstrafen – im derzeitigen rechtlichen Rahmen nicht abzuwenden war.
Warum wertet der Verein das Urteil als milder als den Pokal-Ausschluss?
In diese Bewertung fließen mehrere Umstände ein:
1. Nach dem ersten Urteil im November herrschte im Verein und im Umfeld Einigkeit darüber, dass ein Pokal-Ausschluss unter allen Umständen abgewendet werden muss. Dieses Ziel wurde erreicht.
2. Dynamo hat eine Berufung angestrengt und diese Berufung war erfolgreich. Am Verein wurde kein Exempel statuiert, sondern das Bundesgericht ist dank der vom Verein und seinem Anwalt Christoph Schickhardt vorgetragenen Argumente zur Überzeugung gekommen, dass die ursprüngliche Strafe zu hart war.
3. Das Urteil entkoppelt den sportlichen Wettbewerb von der Bewertung des Fanverhaltens. Sprich: Die Mannschaft wird nicht bestraft und darf an allen Wettbewerben teilnehmen, für die sie qualifiziert ist, und sich dort beweisen.
4. Dynamo Dresden entgeht damit dem Umstand, als erster Verein aus dem DFB-Pokal ausgeschlossen zu werden. Dies hätte einen enormen Imageschaden bedeutet, der wirtschaftlich nicht kalkulierbar ist, aber auch finanziell vermutlich erheblich gewesen wäre.
5. Der Verein bewahrt sich damit die Chance, im ideell äußerst bedeutenden DFB-Pokal erneut durch Überstehen der ersten und weiterer Runden sportliche Erfolge und wirtschaftliche Gewinne zu erzielen.
6. Im Verlaufe der Verhandlung wurde klar, dass eine Verurteilung zu zwei ‚Geisterspielen‘ die realistischste Option für den Fall wäre, dass zwischen den beteiligten Parteien kein Konsens gefunden wird. Dies hätte größere Einschränkungen für deutlich mehr Dresdner Fans und höhere finanzielle Einbußen für den Verein mit sich gebracht.
Unbestritten bleibt, dass das Urteil äußerst hart ist und den Verein sehr schmerzt. Dennoch kamen die Verantwortlichen in Übereinstimmung mit Anwalt Schickhardt zur Überzeugung, dass es nach dem aufreibenden und aufwändigen Anfechten des ersten Urteils, unter den geschilderten Umständen und in den bestehenden rechtlichen Grenzen die einzige Lösung ist und daher auch auf weitere Rechtsmittel verzichtet wird.
Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen hinsichtlich der vom Urteil betroffenen Spiele gegen Ingolstadt und Frankfurt?
Die Verantwortlichen des Vereins haben am Montag das ausformulierte Urteil des Bundesgerichts entgegengenommen. Nun laufen Absprachen mit der DFL über die im Detail zu treffenden Vorkehrungen für die Ausrichtung des Heimspiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen Ingolstadt. Gleichzeitig wurden mit Eintracht Frankfurt bereits Absprachen zur Abwicklung des Spiels am 16. März getroffen.
Der Verein beobachtet dankbar, dass ihn viele Fans trotz des Ausschlusses der Öffentlichkeit beim Heimspiel am 11. März unterstützen möchten. Welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten hier bestehen, wird derzeit geprüft. Fakt ist, dass alle denkbaren Aktionen mit dem Urteil und seinen Konsequenzen vereinbar sein müssen. Hierauf werden die DFL und der DFB, aber auch der Verein im eigenen Interesse achten.
Die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden appellieren an ihre Anhänger, das Urteil ebenfalls zu akzeptieren. Unmutsäußerungen, Protest oder sportpolitisches Engagement sind legitim und möglich, solange sie inner- und außerhalb der Stadien demokratisch, friedlich und im Rahmen der geltenden Regeln vorgetragen werden. Festzuhalten bleibt aber auch, dass sich der entscheidende Protest aller Mitglieder und Freunde unseres Vereins vor allem und mit aller Kraft gegen jene richten muss, die Dynamo mit ihrem Verhalten immer wieder und insbesondere an jenem Abend in Dortmund gewaltigen Schaden zugefügt haben. So diskutabel manche Begleitumstände, mediale Berichterstattungen oder rechtliche Fragen auch sein mögen – wenige hundert Chaoten haben neben den gewaltigen Einschnitten durch das Urteil auch dafür gesorgt, dass sich der Verein bei weiteren Verfehlungen existenziellen Folgen gegenübersieht. Angesichts drohender Punktabzüge mit allen sportlichen und wirtschaftlichen Folgen und in letzter Konsequenz gar drohender Lizenzverweigerung durch DFL oder DFB sind alle Dynamo-Fans aufgerufen, ihren Umgang mit den bestehenden Regeln zu hinterfragen und durch klare Abgrenzung von Gewalt und aggressivem Verhalten dabei zu helfen, dass der Verein zukünftig nicht noch einmal durch das Verhalten einer kleinen Minderheit derart Schaden nimmt. Alle Mitarbeiter, Verantwortliche und Gremienmitglieder der SG Dynamo Dresden werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um auch ihrerseits darauf hinzuwirken und den Rückschritt in der positiven Entwicklung des Vereins und seiner Fanszene wieder aufzuholen.
Enrico Bach
