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Zuschauerbegrenzung gegen Hannover 96 II und 5.000 Euro Strafe

Posted on 15. September 2008 by NOFB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Chemnitzer FC wegen der rechtsradikalen Gesänge während des Spiels gegen Türkiyemspor 1978 mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Zudem dürfen beim nächsten Heimspiel gegen die zweite Vertretung von Hannover 96 maximal 1.000 Zuschauer ins Stadion. Die ‚Himmelblauen’ haben das Urteil bereits akzeptiert.

Beim Heimspiel gegen Türkiyemspor hatten etwa 50 Zuschauer immer wieder fremdenfeindliche und antisemitische Gesänge angestimmt. Als strafmildernd stufte der DFB ein, dass sich nicht weitere Personen daran beteiligt hatten und sich der CFC-Fanblock spontan distanzierte. Der CFC verurteilte die Vorkommnisse nochmals auf das Schärfste und wird rechtlichen Schritte sowie mögliche Sanktionen gegen die Übeltäter einleiten. Dabei ist von Haus- bzw. Stadionverboten sowie Schadenersatzansprüchen die Rede.

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