Das Verbandsligaspiel der zweiten Vertretung des Halleschen FC gegen den MSV Börde 1949 wurde nachträglich zu Gunsten der Hallenser gewertet. Die Gäste hatten beim 2:1-Erfolg einen Spieler eingesetzt, der aufgrund seiner fünften gelben Karte gesperrt war. Daher entschied das Sportgericht des Fußballverbands Sachsen-Anhalt (FSA), die Partie mit 3:0 für den Halleschen FC II zu werten.
