Die zweite Mannschaft des TSV 1860 München wurde gestern durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichem Verhalten in zwei Fällen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Der Verein hat das Urteil bereits akzeptiert.
Anhänger der Löwen hatten während des Meisterschaftsspiels der Regionalliga Süd beim SV Wacker Burghausen im September des vergangenen Jahres in der dritten Minute Rauchpatronen gezündet. Weiterhin waren drei Vergehen beim Gastspiel in Regensburg Mitte November ausschlaggebend für die Strafe. Dort warfen Fans der ‚Sechzger’ zunächst unmittelbar vor Spielbeginn eine Fackel auf das Spielfeld, ehe eine zweite kurz nach dem Anpfiff flog. In Minute 47 zündeten die Gästefans zudem eine Rauchpatrone.
