Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Dyna-mo Dresden mit einer Strafe in Höhe von 9.000 Euro belegt. Grund sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Dresdner Fanblock bei den Spielen gegen Rot-Weiss Ahlen und den VfL Osnabrück sowie das Werfen von Gegenständen aus dem Fanblock auf das Spielfeld in der Partie gegen Fortuna Düsseldorf.
