Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesligisten FC Hansa Rostock gegen die Wertung des Spiels gegen den FC Schalke 04 abgewiesen und damit die Entscheidung des DFB-Sportgerichts bestätigt. Rostock hatte reklamiert, Schalkes Stürmer Ailton habe den Ausgleichstreffer zum 2:2 erst nach Ablauf der Nachspielzeit erzielt.
